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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage dafür sind das Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz, die Richtlinie (EU) 2016/2102 und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 in den jeweiligen gültigen Fassungen.

Zum aktuellen Zeitpunkt findet gerade ein detaillierter Test zur Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit der zoo-am-meer-bremerhaven.de statt. Die Ergebnisse aus dem Test werden entsprechend umgesetzt. Dies soll voraussichtlich im zweiten Quartal 2023 erfolgen.

Darüber hinaus liegen auf unserer Website zentrale Informationen über die zoo-am-meer-bremerhaven.de in Leichter Sprache und Gebärdensprache vor.

Diese Erklärung wurde am 2. Mai 2023 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer Beschreibung, wo genau und welche Barriere Ihnen aufgefallen ist: info@zoo-am-meer-bremerhaven.de.

Das Redaktionsteam der zoo-am-meer-bremerhaven.de ist für die barrierefreie Zugangsmöglichkeit verantwortlich.

Hinweis - Durchsetzungsverfahren und Schlichtungsverfahren nach § 16 und § 22 Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG)

Falls Sie durch mangelnde Barrierefreiheit bei der Nutzung von digitalen Auftritten und Angeboten öffentlicher Stellen beeinträchtigt sind, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik als Durchsetzungsstelle für Bremen wenden, sofern Sie innerhalb der Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten und die Barriere immer noch besteht.

Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen.

Zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik Bremen.

 

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